"Ein gut verlegter Estrich ist ein Schlüssel zum schadensfreien und gelungenen Boden."

Wozu ein Gutachter?

Ein Gutachter für Estrich wird in der Regel beauftragt, um die Qualität eines Estrichs zu beurteilen. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn es zu Problemen mit dem Estrich gekommen ist, die auf mangelhafte Verarbeitung oder Materialfehler zurückzuführen sein könnten. Der Gutachter untersucht dann den Estrich auf verschiedene Mängel und gibt Empfehlungen, wie diese behoben werden können. Er kann auch Aussagen darüber machen, ob der Estrich den Anforderungen entspricht, die an ihn gestellt werden, und ob er den Vorgaben der Normen und Regelwerke entspricht. Ein Gutachter für Estrich kann auch beauftragt werden, um die Qualität von Estricharbeiten zu überwachen, um sicherzustellen, dass diese den Anforderungen entsprechen und um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

 

Woran erkennen Sie einen guten Sachverständigen für Estrich- und Fußbodentechnik?

Leider ist dies nicht so einfach, die Berufsbezeichnungen Sachverständiger und Gutachter sind rechtlich nicht geschützt! Ohne jegliche Fachkompetenz darf sich jeder so nennen und auf diesem Gebiet arbeiten.

Wichtig für Sie:

 

Wer als Gutachter praktiziert, sollte seine Qualifikation durch eine Bestellung und Vereidigung auf rechtlicher Grundlage durch öffentlich-rechtliche Institutionen nachweisen können.

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger zeichnet sich aus durch:

  • Besondere Fachkunde: Im offiziellen aufwändigen Bestellungsverfahren muss der öffentlich bestellte Sachverständige einen anspruchsvollen Nachweis seiner "besonderen Sachkunde" erbringen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und jahrelange einschlägige Berufserfahrungen

  • Objektivität: Er ist verpflichtet, sein Amt gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich auszuüben und seine Meinung unparteiisch zu vertreten.

  • Schweigepflicht: Er muss die ihm in Ausübung seines Amtes anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Falle einer unbefugten Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann er schwer bestraft werden.

  • Pflicht zur Gutachtenerstattung: Er darf Aufträge nur aus einem wichtigen Grund (z. B. Beziehung zu einer der Parteien) ablehnen.

  • Vertrauenswürdigkeit: Zuverlässigkeit und Seriosität werden vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

  • Überwachung: Der Sachverständige unterliegt der Aufsicht der Kammer, die ihn öffentlich bestellt hat. Sie wird ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Pflichten als Sachverständiger verletzt oder seine Fachkunde nicht beständig aktualisiert

So erkennen Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen:

  • Am Ausweis: Nur vereidigte und öffentlich bestellte Gutachter haben einen offiziellen Ausweis

  • Am Stempel: Nur diese besitzen den offiziellen Rundstempel

  • Am Namen: Nur vereidigte und öffentlich bestellte Gutachter dürfen die Bezeichnung “ von der IHK / HWK öffentlich bestellt und vereidigt “ führen

  • Begeben Sie sich auf die sichere Seite und prüfen genau Bezeichnung, Stempel und Ausweis

  • Die öffentlich bestellten Gutachter werden von Gerichten und Privatpersonen beauftragt. Auch bei Privatgutachten sind die öffentlich bestellten Sachverständigen an den strengen Pflichtenkatalog gebunden, der ursprünglich für die Gerichtstätigkeit entwickelt wurde. Besonders die persönliche und eigenständige Leistungserbringung, strikte Neutralität und Unabhängigkeit: Sie haben einen Eid abgelegt, dass sie ihre Leistungen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, und unparteiisch erbringen.

Meine Qualifikationen finden sie hier